BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH
BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH - Zertifikate
 
 
Entsorgungsfachbetrieb gemäß §52 KrW-AbfG Unser Betrieb ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß §52 KrW-AbfG
Entsorgungsfachbetrieb gemäß §52 KrW-AbfG
   
Überwachungszertifikat Überwachungszertifikat: Die Firma hat mit der behördeneigenen, amtlichen Baustoff- und Bodenprüfstelle Kassel einen Vertrag zur Prüfung, Überwachung und Zertifizierung gemäß RG Min-StB 93 abgeschlossen und ist somit berechtigt, die Bauprodukte mit dem Ü-Zeichen gemäß der Übereinstimmungszeichen-Verordnung zu kennzeichnen.
Überwachungszertifikat
   
Fortbildung gemäß § 11 EfbV und § 6 TgV Teilnahmebescheinigung der "Fortbildung gemäß § 11 EfbV und § 6 TgV" von Herrn Dirk Röth
Fortbildung gemäß § 11 EfbV und § 6 TgV
   
Urkunde über die Eintragung der Marke BOMIX® Urkunde über die Eintragung der Marke BOMIX®
Urkunde über die Eintragung der Marke BOMIX®
   
Urkunde über die Eintragung der Marke FLUREMIX® Urkunde über die Eintragung der Marke FLUREMIX®
Urkunde über die Eintragung der Marke FLUREMIX®
   
Urkunde über die Eintragung der Marke FLUBOMIX® Urkunde über die Eintragung der Marke FLUBOMIX®
Urkunde über die Eintragung der Marke FLUBOMIX®
   

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Die BAUREKA verfolgt eine aktive Umweltschutz-, Qualitäts- und Sicherheitspolitik. Sie fühlt sich den nachfolgend dargestellten Grundsätzen und Leitlinien verpflichtet.
  • Für ein erfolgreich arbeitendes Entsorgungsunternehmen stellen Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz keinen Widerspruch dar. Nachhaltiger Umgang mit eigenen und fremden Mitteln ist daher die Grundlage der Geschäftstätigkeit der BAUREKA.

  • Die BAUREKA betrachtet den Umweltschutz als wichtige Aufgabe aller gesellschaftlichen Kreise und Gruppen. Daher ist es das erklärte Ziel der BAUREKA, im Zusammenwirken mit Behörden, Geschäftspartnern, Kunden und der interessierten Öffentlichkeit, Umweltbelastungen zu vermeiden oder, wo dies nicht möglich ist, zu reduzieren.

  • Das Qualitätsmanagement der BAUREKA stellt die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sicher und bewahrt das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor unnötigen Haftungsrisiken.

  • Die Zufriedenheit der Kunden mit den Produkten und Dienstleistungen ist die Grundlage des unternehmerischen Erfolges der BAUREKA.

  • Qualität muß das herausragende Merkmal aller Produkte, aller Dienstleistungen und aller internen Unternehmensabläufe der BAUREKA sein.

  • Qualität ist die gemeinsame Aufgabe aller Mitarbeiter in allen Ebenen und Positionen der BAUREKA. Die Geschäftsleitung BAUREKA trägt hierfür die Verantwortung und fördert aktiv alle Maßnahmen, die der Verbesserung der Qualität dienen.

  • Qualitätsstandards werden weiterentwickelt. Grundlage der permanenten Weiterentwicklung sind kompetente, motivierte und erfolgreiche Mitarbeiter.

  • Alle Unfälle, Verletzungen und Berufskrankheiten sind grundsätzlich vermeidbar.

  • Die oberste Leitung und alle Führungskräfte tragen die Verantwortung für die Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Berufskrankheiten.

  • Die Mitarbeiter der BAUREKA werden aktiv in alle Maßnahmen der Arbeitssicherheit einbezogen. Es werden regelmäßig Schulungen, Unterweisungen, Sicherheitsinspektionen und Analysen zum Arbeitsschutz und zum Unfallgeschehen durchgeführt.

  • Die Einhaltung aller Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit sind grundlegende Bedingungen für die Arbeitsverhältnisse.